Holen Sie sich Ihre Energiesteuer zurück
Für den eingesetzten Brennstoff Ihres BHKWs können Sie sich die Energiesteuer zurückerstatten lassen.
Der Antrag ist beim zuständigen Hauptzollamt (HZA) spätestens bis zum 31. Dezember des Folgejahres zu stellen. Der Erstattungsantrag z. B. für das Steuerjahr 2023 muss also spätestens bis zum 31.12.2024 gestellt sein.
Die entsprechenden Formulare zum Download:
1. Antrag auf Steuerentlastung für die gekoppelte Erzeugung von Kraft und Wärme – § 53a EnergieStG (Link klicken) Formular Nr. 1135
Wichtiger Hinweis: Sollte der direkte Link zum Formular nicht funktionieren, geben Sie bitte in der Suchmaske 1135 ein und wählen das Formular aus bzw. klicken das Formular 1135 auf der rechten Seite an.
2. Selbsterklärung zu staatlichen Beihilfen (Link klicken)
Neu seit dem Steuerjahr 2018 ist, dass die Investitionsbeihilfen (ab 01.04.2012) bei der Energiesteuerrückerstattung berücksichtigt werden, diese werden bei einer Vollentlastung (rückwirkend) gegengerechnet!
Sie wollen Zeit und Nerven sparen? Wir erledigen gegen eine Bearbeitungsgebühr diese Aufgabe für Sie. Rufen Sie uns an: 04770 801 567 oder melden Sie sich unter energiesysteme@karl-meyer.de *
* Hinweis: Die Kontaktaufnahme erfolgt per unverschlüsselter E-Mail an uns. Dabei handelt es sich um ein nicht sicheres Verfahren und wir empfehlen, uns keine personenbezogenen Daten zu übermitteln bzw. mit diesen sehr sparsam zu sein.
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